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Informationen zum führen ein Quads


Helmpflicht
Vorweg sollte hier gesagt werden, dass beim Quad- oder ATV-Fahren schon alleine aus Sicherheitsgründen immer ein Helm getragen werden sollte. Die "offizielle" Regelung lautet, dass die Helmpflicht bei diesen Fahrzeugen von der Zulassungsart abhängig ist. Wir informieren Sie gerne persönlich.


Fahrerlaubnis
Die EU hat bewirkt, dass in Deutschland ab Februar 2005 die Fahrerlaubnisklasse S erteilt wird. Ab 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, gefahren werden. Mit Fahrzeugen der Klasse S kann man im öffentlichen Straßenverkehr innerorts oder auf Landstraßen fahren, aber nicht auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen.


Beifahrer
In Deutschland gibt es keine allgemeingültige Regelung dafür, ob auf Quads/ATVs zwei Personen zugelassen sind. Bei der Einzelabnahme durch den TÜV jedoch wird festgelegt, ob Zweipersonen-Fahrten zulässig sind.

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